Umzug ins Ausland (Emigration)

Sie wandern ins Ausland aus? Oder werden Sie mindestens 8 Monate im Jahr im Ausland leben? Benachrichtigen Sie die Gemeinde innerhalb von 5 Tagen vor dem Abreisedatum über Ihre Abreise.

Einen Termin hierfür können Sie telefonisch (0546) 54 11 11 vereinbaren. Oder Sie melden Ihren Umzug digital mit DigiD. 

  • Sie können Ihren Umzug ins Ausland ab 5 Tage vor Ihrer Abreise melden.
  • Möglicherweise gehen Sie für weniger als 8 Monate ins Ausland. Und kündigen Sie die Miete oder vermieten Sie Ihr Eigenheim? Eine Abmeldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns (0546) 54 11 11.

Wer kann Ihre Auswanderung melden?

  • Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind: Sie selbst.
  • Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und bei Ihren Eltern wohnen: sich selbst, Elternteil, Vormund oder Betreuer. Sie müssen zum Rathaus kommen.
  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind: Elternteil, Erziehungsberechtigter oder Betreuer. Sie müssen zum Rathaus kommen.

Hinweis: Für einige Länder benötigen Sie einen Nachweis über die Abmeldung, auch A genannt RNI-Extrakt genannt. 

Checkliste Umzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie viele Vorkehrungen treffen, bevor Sie die Niederlande verlassen.  Sehen Sie hier, was Sie in den Niederlanden bereits erledigen müssen mit der niederländischen Regierung.

  • Ihr Personalausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Die Adresse, an der Sie wohnen werden.
  • Das Datum Ihrer Abreise.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben, können Sie auch die Auswanderung Ihrer Familienangehörigen melden. Bleiben Familienangehörige an der alten Adresse? Dann müssen alle Auswanderer zum Rathaus kommen.

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