Nichtansässige Registrierung (RNI)

Bleiben Sie weniger als 4 Monate in den Niederlanden? Zum Beispiel, um hier zu arbeiten oder weil Sie längere Zeit im Ausland leben? Dann können Sie sich im Non-Resident Registration (RNI) registrieren.

Besitzen Sie die europäische Staatsangehörigkeit oder die der Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Oder aus der Schweiz? Dann können Sie sich beim RNI in Almelo anmelden. Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Dann können Sie sich nur am RNI-Schalter in [Ort/Region einfügen] anmelden. Breda of VenloDatenänderungen oder die Anforderung eines RNI-Auszugs können in Almelo vorgenommen werden.

Den Antrag auf eine Nichtansässigkeitsmeldung können Sie persönlich am RNI-Schalter im Rathaus stellen. Sie können einen Termin telefonisch unter +31 (0)546 54 11 11 oder online über die Schaltfläche unten vereinbaren. Möchten Sie mehr als 4 Personen gleichzeitig registrieren? Dann senden Sie eine E-Mail an rni@almelo.nl.

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie Niederländisch, Englisch oder Deutsch sprechen. Sprechen Sie keine dieser Sprachen? Dann bringen Sie jemanden mit, der für Sie übersetzen kann.

Hinweis:

  • Diese Seite richtet sich an Personen, die weniger als vier Monate in den Niederlanden leben oder arbeiten möchten. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Monaten ist eine Anmeldung in der jeweiligen Gemeinde erforderlich.
  • Wer keinen europäischen Reisepass besitzt, kann sich nur am RNI-Schalter registrieren. Breda of Venlo sich einschreiben.
  • Sind Sie ein Flüchtling aus der Ukraine? Dann können Sie sich nicht über das RNI anmelden. Rufen Sie die Gemeinde an, in der Sie vorübergehend wohnen, um einen Termin zu vereinbaren.

Der erste Schritt bei Ihrer Ankunft in den Niederlanden ist die Registrierung bei den niederländischen Behörden. Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese BSN benötigen Sie beispielsweise für Ihr Gehalt oder für Gesundheitsangelegenheiten. Sie werden in der Non-Resident Registration (RNI)-Datenbank registriert.

Bevor Sie einen Termin am RNI-Schalter vereinbaren, füllen Sie zunächst das Formular aus das Anmeldeformular In. Nachdem Sie alles erledigt haben, erhalten Sie einen QR-Code. Diesen QR-Code nehmen Sie zu Ihrem Termin mit.

Das Anmeldeformular ist in mehreren Sprachen verfügbar.

Anmelden

  • Wenn Sie sich weniger als vier Monate in den Niederlanden aufhalten und mit der niederländischen Regierung zu tun haben, gelten Sie als Nichtansässiger. Falls Sie registriert sind, erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese Nummer benötigen Sie beispielsweise für Ihre Kontakte mit der niederländischen Regierung.
  • Die Zentralregierung sorgt dafür Weitere Informationen zur Registrierung im RNI.
  • Besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis? Dann können Sie sich nicht über das RNI (Nationales Register der Staatsangehörigen für die Arbeits- und Einkommensteuerbehörden) anmelden, sondern müssen sich bei Ihrer Wohngemeinde registrieren. Dort erhalten Sie auch Ihre Bürgerservicenummer (BSN).
  • Wohnen Sie im Ausland und benötigen Sie einen Auswanderungsnachweis? Dann kannst du eins haben Auszug aus der Registrierung von Nichtansässigen (RNI)-Anwendungen.

An der Theke

  • Die Gemeinde muss Ihre Identität feststellen. Deshalb müssen Sie persönlich mit Ihrem gültigen Ausweis vorbeikommen. Dies ist nur nach Vereinbarung möglich.
  • Der Gemeindemitarbeiter wird Ihnen eine Reihe von Fragen stellen, beispielsweise wie lange Sie in den Niederlanden bleiben möchten und welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
  • Der Gemeindemitarbeiter prüft Ihre Identität und prüft, ob Sie bereits registriert sind.
  • Wenn alles genehmigt ist, meldet die Gemeinde Sie im RNI an.
  • Sie erhalten eine Bürgerservicenummer (BSN) und einen Meldenachweis.

Bei Kindern unter 16 Jahren

Das Kind und mindestens ein Elternteil müssen Sie zum Termin begleiten.

Nimm mit:

  • Ein gültiger Ausweis des Kindes.
  • Ein gültiger Ausweis des bei der Anmeldung anwesenden Elternteils.
  • Eine Original-Geburtsurkunde oder Anerkennungsurkunde, aus der hervorgeht, dass Sie der Elternteil des Kindes sind. Die Urkunde muss in niederländischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache verfasst sein. Wenn die Urkunde in einer anderen Sprache verfasst ist, ist eine Übersetzung in einer anderen Sprache erforderlich vereidigter Dolmetscher oder Übersetzer. Auch möglich Legalisierung erforderlich. Für Dokumente aus der Europäischen Union müssen Sie keinen Übersetzer selbst beauftragen. Ein mehrsprachiges Musterformular können Sie bei der Agentur anfordern, die das Dokument erstellt hat.
  • Der QR-Code, den Sie nach dem Ausfüllen des Registrierungsformulars erhalten haben.
  • Ihr gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis).
  • Geburtsurkunde des Kindes (wenn Sie eine BSN für ein Kind unter 16 Jahren beantragen).

Bei Menstruationsschmerzen werden keine Medikamente mit Nebenwirkungen mehr benötigt.

Wenn Sie im Nichtansässigenregister (RNI), das Teil der Datenbank für personenbezogene Daten (BRP) ist, eingetragen sind, können Sie Registrierte Adresse und Kontaktdaten online einsehen und ändern.