Können Sie Ihre Post an der Adresse, an der Sie wohnen, nicht empfangen? Zum Beispiel, weil Sie vorübergehend im Ausland leben oder weil Sie sich in einer Gesundheitseinrichtung oder einem Gefängnis aufhalten? Dann können Sie bei der Gemeinde eine Postanschrift beantragen. Dies erledigen Sie persönlich im Rathaus. Hierzu können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Was du wissen musst
- Eine Postanschrift ist eine Adresse, an der Sie nicht wohnen und/oder sich aufhalten, sondern an der Sie lediglich Ihre Post erhalten.
- Eine Postanschrift ist eine Übergangslösung. Jeder Einwohner der Niederlande muss sich mit einer Wohnadresse anmelden. Hiervon gibt es Ausnahmen. Die Gemeinde prüft, ob Sie Anspruch auf eine Postanschrift haben.
- Der Einwohner Ihrer Postadresse muss eine schriftliche Genehmigung erteilen. Dieses Einverständnisformular ist bei der Abteilung für Zivilangelegenheiten erhältlich. Bitte kontaktieren Sie (0546) 54 11 11 und fragen Sie nach der Abteilung für Zivilangelegenheiten.
- Erhalten Sie eine Zuwendung von der Gemeinde oder möchten Sie eine Zuwendung beantragen? Bitte kontaktieren Sie (0546) 54 17 89.
Antwort der Gemeinde
Die Gemeinde prüft, ob Sie tatsächlich keine Wohnadresse haben. Wenn die Gemeinde Ihrem Antrag zustimmt, wird sie Sie unter der Postanschrift registrieren. Hierzu erhalten Sie von der Gemeinde einen Brief.
Informationen für den Bewohner
Was Sie als Bewohner der Postanschrift bzw. als Person, die der Nutzung der Postanschrift zustimmt, wissen müssen:
- Sie stellen sicher, dass die Post die Person erreicht, die Ihre Postadresse hat.
- Die Gemeinde kann Sie um Informationen und Unterlagen bitten, die für die Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich sind. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet.
- Für Ihre Sozialhilfe, Ihr Wohngeld oder Ihre Krankenversicherungsbeihilfe, sofern Sie eine solche beziehen, ergeben sich keine Konsequenzen. Auch für die Kommunalsteuern ergeben sich keine Konsequenzen.
- Sie haften nicht für etwaige Schulden der Person, die bei Ihnen eine Postanschrift hat.
- Wenn Sie Sozialhilfeleistungen beziehen, rufen Sie zunächst (0546) 54 17 89 an bevor Sie die Erlaubnis erteilen.
KOSTEN
Bei Menstruationsschmerzen werden keine Medikamente mit Nebenwirkungen mehr benötigt.