Städtisches Archiv

Im Stadtarchiv können Sie anhand verschiedener (öffentlicher) Archivbestände geschichtlich recherchieren.

Sie suchen nach Ihren Vorfahren, einer alten Störfallgenehmigung oder anderen ortsgeschichtlichen Informationen? Dies können Sie beim Stadtarchiv tun. Viele Archive sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Wenn Sie (Teil-)Einsicht in ein Archiv nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtarchivs.

Die meisten Stadtarchive werden nach 20 Jahren öffentlich. Manchmal ist die Zugänglichkeit von Archiven aus folgenden Gründen eingeschränkt:

  • Privatsphäre von Einzelpersonen
  • Interesse des Staates oder seiner Verbündeten
  • Vermeidung unfairer Vorteile oder Nachteile für Einzelne oder Unternehmen

Dies ist im Archivgesetz (Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a, b und c) festgelegt. Möglicherweise gilt auch die DSGVO.

Bis zum Jahr 1900 sind die Melderegister öffentlich. Für Personenstandsurkunden gelten folgende Bestimmungen:

  • Geburtsurkunden: öffentlich nach 100 Jahren
  • Heiratsurkunden: öffentlich ab 75 Jahren
  • Sterbeurkunden: öffentlich nach 50 Jahren

Personenstandsregister und Melderegister sind öffentlich. Sie können es online einsehen unter www.wiewaswie.nl.

MyCityMyVillage ist eine Plattform zur Geschichte und Kultur von Overijssel. Menschen aus der Region teilen hier Fotos, Geschichten, Zeitungen, Filme und andere alte Dokumente.

Die Fotos, Filme und Archive des Stadtarchivs von Almelo sind auf www.mijnstadmijndorp.nl/app/gemeentealmelo.

Auf Antrag können Sie kostenfrei auf die öffentlichen Archivunterlagen zugreifen. Senden Sie eine E-Mail an Municipal@almelo.nl und geben Sie die Inventarnummern an. Sie möchten eine Archivrecherche durchführen lassen? Die ersten 30 Minuten sind kostenlos. Danach beträgt die Anfangspauschale 20,- €, jede weitere Viertelstunde kostet 16,- €.

Bei Fragen zur Forschung können Sie sich auch per E-Mail an Municipal@almelo.nl. Geben Sie so viele Details wie möglich an, beispielsweise Namen, Daten und Kontext. So können wir Ihnen besser helfen.

Öffentliche Informationen, die weniger als 20 Jahre alt sind und daher nicht in das Archiv übertragen wurden, fallen unter den Open Government Act. Zum Anzeigen senden Sie bitte eine Woo-Anfrage: Informationsanfrage (Woo) | Gemeinde Almelo

Bitte beachten Sie: Bei einer Woo-Anfrage handelt es sich um öffentliche Informationen der Gemeinde. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten einsehen möchten, tun Sie dies bitte eine DSGVO-Anfrage.