Im Mandatsregister regeln der Bürgermeister und der Bürgermeister- und Schöffenrat, welche städtischen Bediensteten und welche anderen Personen befugt sind, in ihrem Namen zu handeln.
Im Mandatsregister regeln der Bürgermeister und der Bürgermeister- und Schöffenrat, welche städtischen Bediensteten und welche anderen Personen befugt sind, in ihrem Namen zu handeln.